Rund um eine Website gibt es ein paar Pflichten, die viele erst merken, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Hier steht das Wichtigste in klarer Sprache — damit Sie wissen, worauf es ankommt. Bei den Seiten, die wir bauen, ist das ohnehin von Anfang an mitgedacht.
Stand: August 2026Fünf Themen tauchen bei fast jeder Firmen-Website auf. Springen Sie direkt dorthin, was Sie gerade beschäftigt:
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Er sagt: Wo Künstliche Intelligenz im Spiel ist, sollen Menschen das erkennen können. Für die meisten Firmen-Websites ist das kein Drama — aber es gibt zwei, drei Stellen, an denen man aufpassen sollte.
Sobald Ihre Website Daten von Besuchern verarbeitet — und das tut praktisch jede, allein durch die Server-Protokolle — greift die Datenschutz-Grundverordnung. Das Herzstück ist eine ehrliche Datenschutzerklärung.
Fast jede geschäftlich genutzte Website in Deutschland braucht ein Impressum. Ein fehlendes oder falsches Impressum ist einer der häufigsten Gründe für eine Abmahnung — dabei ist es schnell erledigt.
Der Cookie-Hinweis ist berüchtigt — und oft falsch gemacht. Kurz gesagt: Für alles, was über das technisch Notwendige hinausgeht, brauchen Sie eine echte Einwilligung. Und die muss man genauso leicht verweigern wie geben können.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet bestimmte Anbieter, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Einschränkungen nutzbar zu machen. Für viele kleine Betriebe ist es keine Pflicht — eine gute Idee bleibt es trotzdem.
Kurz und ehrlich: Dieser Überblick soll die wichtigsten Punkte verständlich machen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich, und jeder Fall liegt ein bisschen anders — bei kniffligen Fragen ist ein Fachanwalt die richtige Adresse. Was wir zusichern können: Die Seiten, die wir bauen, denken diese Pflichten von Anfang an mit.